Was ist das Geldwäschegesetz?
als Steuerberater sind wir als sogenannte „Verpflichtete“ durch das Geldwäschegesetz verpflichtet, unsere Mandanten zu identifizieren und eine Risikobeurteilung zu erstellen.
Hintergrund
Auf Grund der gesetzlichen Regelungen sind wir gezwungen, einige Daten von Ihnen zu erheben. Dies ist neben der Identifizierung der beteiligten Personen auch der Status zu politisch exponierten Personen, eventuellen Vertretungsvollmachten und den wirtschaftlich beteiligten Personen, sowie der Risikobeurteilung im Sinne des Geldwäschegesetz. Diese Informationen müssen für jedes unserer Mandate, unabhängig von Umfang und Dauer, erhoben werden. Sollten diese Daten und Informationen durch Sie nicht bereitgestellt werden, sind wir auf Grund der gesetzlichen Regelungen gezwungen, das Mandat niederzulegen. Zur Erfüllung dieser Verpflichtungen benötigen wir Ihre Mithilfe sowie einige Angaben.Sie sollten die Pflicht zur Eintragung im Transparenzregister somit ernst nehmen und nicht zögern. Da die Übergangsfristen knapp sind, empfehlen wir die umgehende Eintragung im Transparenzregister:
So können Sie die Identifizierung vornehmen:
Wir haben dafür einen Online-Fragebogen entworfen, mit dem Sie die notwendigen Daten einfach und komfortabel erfassen können.
Bitte füllen Sie diesen Fragebogen je Unternehmen einmal aus. Sollten Ihre Daten als natürliche Person bereits im Rahmen der Erfassung für ein Unternehmen erfolgen, müssen Sie Ihre persönlichen Daten nicht noch einmal gesondert erfassen.
Falls Sie nur Daten für eine natürliche Person erfassen (z.B. im Falle einer Einkommensteuererklärung) muss das Formular für jede natürliche Person ausgefüllt werden.
Haben Sie Fragen zum Prozess?
Sprechen Sie uns gerne an, wir unterstützen Sie gerne dabei.
Wir bedanken uns bereits vorab für Ihre Unterstützung!
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